Betrieblicher Ersthelfer
Nach § 26 der Grundsätze der Prävention hat grundsätzlich jeder Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.
Personen mit einer sanitätsdienstlichen/rettungsdienstlichen Ausbildung oder einer entsprechenden Qualifikation in einem Beruf des Gesundheitswesens gelten als fortgebildet, wenn sie an vergleichbaren Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig teilnehmen oder bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlich sanitätsdienstlichen/ rettungsdienstlichen Tätigkeit regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen. Der Unternehmer hat sich Nachweise über die Fortbildung vorlegen zu lassen.
Inhalte
- Was ist Erste Hilfe?
- Anforderungen an Ersthelfer
- Universelle Hilfsmaßnahmen
- Rettungskette
- Umgang mit der Rettungsdecke/-folie
- Rettungsgriff
- Herzinfarkt schnell erkennen
- Schlaganfall schnell erkennen
- Bewusstlosigkeit erkennen
- Atmung prüfen, aber wie?
- Kreislaufstillstand
- Schocklage
- Wunden und Blutungen – Grundsätze der Wundversorgung
- Anlegen eines Druckverbands
- Knochenbrüche
Bitte beachten:
Dieses Kapitel ersetzt auf keinen Fall einen „Erste-Hilfe-Kurs“! Bei erkennbaren Defiziten raten wir dazu, einen „Erste-Hilfe-Kurs“ bei einer der zahlreichen Rettungs- und Hilfsorganisationen zu besuchen.